
Die Satzung
Präambel
Der Bürgerstiftung Filderstadt können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und andere Organisationen angehören. Sie setzt Zeichen und übernimmt Mitverantwortung für die Gestaltung und Förderung des Gemeinwesens und der Umwelt. Ihr Wirken ist eine Ausprägung von Gemeinschaftssinn in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen.
Die Stiftung führt Menschen zusammen, die sich aktiv als Stifterinnen und Stifter, Spenderinnen und Spender und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger für eine soziale, friedliche, umweltgerechte und kulturell vielfältige Kommune einsetzen. Ihr Engagement basiert auf humanen Werten, wie Menschenwürde, persönliche Freiheit, Toleranz und Solidarität. Sie darf nicht Pflichtaufgaben des Staates ersetzen, sondern sieht ihr Wirken als Teil einer konzertierten Aktion von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen und kommunalen Verantwortungsträgern zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen. Dazu gehört insbesondere die Jugend zu Selbstvertrauen und Zukunftshoffnung zu ermutigen, eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung zu unterstützen, Toleranz und gegenseitige Achtung zu fördern, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, Verständnis und persönlichen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement zu stärken sowie das Bewusstsein für politische Verantwortung zu entwickeln und zu vertiefen.
Der Gemeinsinn von Bürgerinnen und Bürgern bildet die ideelle Grundlage der Stiftung.
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Bürgerstiftung Filderstadt“.
(2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Filderstadt.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.