Sie können unter dem Dach der Bürgerstiftung eine eigene nichtrechtsfähige Stiftung gründen - mit den Zielen, die Sie bestimmen, einem Namen, den Sie geben, einer Satzung, die Sie errichten und Gremien, die Sie aussuchen. Voraussetzung ist lediglich, dass mit Ihrer Stiftung der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Filderstadt verfolgt wird.

 

Die Bürgerstiftung übernimmt als Treuhänderin die Geschäftsführung Ihrer Stiftung und vertritt sie im Rechts- und Geschäftsverkehr nach außen. Die treuhänderische Stiftung kann - im Gegensatz zum Namensfond/Stiftungsfonds - über einen eigenen Vorstand verfügen, der unmittelbar über die Verwendung der Stiftungserträge entscheidet.

Aus Anlass der Neugründung einer Stiftung ist es möglich, einmalig den Gründungshöchstbetrag von 307.000 € steuermindernd geltend zu machen.

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