Die Bürgerstiftung bietet Ihnen innerhalb des eigenen Satzungszweckes die Möglichkeit mit einem Stiftungsfonds, eine Zustiftung für ganz konkrete Zwecke zu leisten. Das Vermögen des Stiftungsfonds fließt als Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung, die Erträge kommen jedoch nur einem bestimmten, von Ihnen benannten Stiftungszweck (Projekt, Maßnahme o. ä.) zugute.

 

Ab 1000 € sind Zustiftungen zu den Stiftungsfonds möglich. Sie werden Mitglied des Stifterforums der Bürgerstiftung und über alle Aktivitäten der Stiftung ausführlich informiert.

Ab 50.000 € können Sie selbst den konkreten Zweck eines Stiftungsfonds bestimmen und dem Fonds einen eigenen - gerne auch Ihren - Namen geben (Namensfonds).

Der Stiftungsfonds ist eine gute Alternative zur eigenen Stiftung, da keine aufwändige Organisation notwendig ist. Der Stiftungsfonds hat keinen eigenen Vorstand. Über die konkrete Verwendung der Fondserträge entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung. Auf Wunsch regeln wir mit Ihnen vertraglich, dass Sie souverän über die Verwendung der Erträge Ihres Fonds (im Rahmen des steuerlich Möglichen) verfügen können. Die Bürgerstiftung übernimmt die komplette Verwaltung des Stiftungsfonds.

 

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